A5 - Überbetriebliche theoretische Ausbildung von Maschinenführern von Schachtförderanlagen

Zielgruppe:
Personen, die entsprechend den „Richtlinien über die Anforderungen an Maschinenführer von Schacht- und Schrägförderanlagen“ der Bundesländer zum Fördermaschinisten oder zum Haspelführer nach § 28 (1) der BVOS ausgebildet werden sollen.

Voraussetzungen:
Die praktische Ausbildung sollte begonnen sein, so dass Grundkenntnisse an Schachtförderanlagen vorhanden sind. Die psychologische Eignungsprüfung sollte erfolgreich bestanden sein.

Seminarziel:
Das Seminar deckt die in der oben genannten Richtlinie geforderte theoretische Qualifizierung ab.

Seminarinhalt:
Rechtliche Grundlagen und technische Anforderungen an Schachtförderanlagen; Technische Grundlagen der Schachtfördertechnik;  Abteufen von Schächten, Bauformen von Antriebsmaschinen, Fahrtregler, Bremseinrichtungen, Schachtüberwachungs- und -signalanlagen und automatische Steuerungen; Seile, Fördermittel und Zwischengeschirre; Gesetzliche Bestimmungen, die die Tätigkeit der Maschinenführer betreffen; Besprechung von Unfällen und besonderen Vorkommnissen.
Die Kurse werden getrennt für Fördermaschinisten (Maschinenführer für Hauptseilfahrtanlagen und Güterförderanlagen mit mehr als 4 m/s Fahrgeschwindigkeit) und Haspelführer (Maschinenführer für kleine und mittlere Seilfahrtanlagen) angeboten:

Fördermaschinstenkurs:
Dauer 5 Tage, Teilnehmergebühr 1477,00 €

Haspelführerkurs:
Dauer 3 Tage, Teilnehmergebühr 949,00 € 

Termine:
auf Anfrage

Veranstaltungsort:
Dinnendahlstr. 9, Bochum (Gebäude 2, Erdgeschoss)
Nach Rücksprache können die Kurse gerne beim Auftraggeber durchgeführt werden.

Anmeldeschluss:
2 Wochen vor Kursbeginn